Hallo zusammen,
meine Zwillinge sind gut 2 Jahre alt und ich hatte die ersten 1,5 Jahre Elternzeit genommen. Inzwischen habe ich eine Weile gearbeitet, möchte evtl. jetzt nochmal Elternzeit nehmen und frage mich, wieviel ich noch nehmen kann. Offiziell heißt es:
ZitatBei Mehrlingsgeburten, wie Zwillingen und Drillingen, stehen den Eltern ebenfalls für jedes Kind, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des jeweiligen Kindes, drei Jahre Elternzeit zu.
(Quelle)
Wie viel Elternzeit habe ich denn dann jetzt noch übrig? Wird das doppelt gezählt, also habe ich schon 2mal 1,5Jahre EZ verbraucht (weil ich 2 Kinder habe) und kann jetzt nur noch 1,5Jahre zu Hause bleiben (wieder für beide Kinder zusammen gezählt)? Aber dann macht es doch keinen Sinn, anzugeben "...stehen für jedes Kind 3 Jahre EZ zu"?
Andernfalls hätte ich pro Kind 3 Jahre EZ zur Verfügung, macht in Summe 6 Jahre, von denen ich bisher nur 1,5 Jahre verbraucht habe, also kann ich noch 4,5 Jahre zu Hause bleiben... oder?
Dass mein Arbeitgeber einer Übertragung der Elternzeit auf den Zeitraum nach dem 3. Geburtstag zustimmen muss, weil meine Kinder vor Juli 2017 geboren sind, vernachlässige ich mal. Auch dass ich kein Elterngeld mehr bekomme, weiß ich - meine Frage bezieht sich allein auf die Zeitdauer, die ich noch zu Hause bleiben kann. Wobei meine Kinder natürlich schon in der Einrichtung sind und das auch bleiben werden! Beeinflusst das die Bewilligung von Elternzeit?
Ich hoffe, jemand kennt sich aus und kann mir helfen.