Wie wird die Elternzeit gezählt?

  • Hallo zusammen,
    meine Zwillinge sind gut 2 Jahre alt und ich hatte die ersten 1,5 Jahre Elternzeit genommen. Inzwischen habe ich eine Weile gearbeitet, möchte evtl. jetzt nochmal Elternzeit nehmen und frage mich, wieviel ich noch nehmen kann. Offiziell heißt es:

    Zitat

    Bei Mehrlingsgeburten, wie Zwillingen und Drillingen, stehen den Eltern ebenfalls für jedes Kind, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des jeweiligen Kindes, drei Jahre Elternzeit zu.

    (Quelle)


    Wie viel Elternzeit habe ich denn dann jetzt noch übrig? Wird das doppelt gezählt, also habe ich schon 2mal 1,5Jahre EZ verbraucht (weil ich 2 Kinder habe) und kann jetzt nur noch 1,5Jahre zu Hause bleiben (wieder für beide Kinder zusammen gezählt)? Aber dann macht es doch keinen Sinn, anzugeben "...stehen für jedes Kind 3 Jahre EZ zu"?


    Andernfalls hätte ich pro Kind 3 Jahre EZ zur Verfügung, macht in Summe 6 Jahre, von denen ich bisher nur 1,5 Jahre verbraucht habe, also kann ich noch 4,5 Jahre zu Hause bleiben... oder?


    Dass mein Arbeitgeber einer Übertragung der Elternzeit auf den Zeitraum nach dem 3. Geburtstag zustimmen muss, weil meine Kinder vor Juli 2017 geboren sind, vernachlässige ich mal. Auch dass ich kein Elterngeld mehr bekomme, weiß ich - meine Frage bezieht sich allein auf die Zeitdauer, die ich noch zu Hause bleiben kann. Wobei meine Kinder natürlich schon in der Einrichtung sind und das auch bleiben werden! Beeinflusst das die Bewilligung von Elternzeit?


    Ich hoffe, jemand kennt sich aus und kann mir helfen. :)

  • Unsere sind 2014 geboren und da war es so, dass man 2 Jahre EZ in den ersten 3 Lebensjahren genommen haben muss und 1 Jahr über das 3te Lebensjahr hinaus ansparen konnte. So bleiben mir insgesamt 5 Jahre EZ zum verbrauchen, ein Jahr verliere ich leider.
    Mittlerweile ist es so (ich weiß den Stichtag grad nicht, ich glaub aber seit Juli 15), dass man nur 1 Jahr in den ersten 3 Jahren genommen haben muss und 2 Jahre übertragen kann, so dass man dann 6 Jahre nutzen kann.

    Unsere Engel kamen überraschend am 11.11,2014 bei 32+0.


    Kilian um 09:47 Uhr, 42,8cm und 1480g und Theresa um 09:48 Uhr, 41cm und 1620g per Sectio.

  • Du hast 3 Jahre pro Kind, inzwischen kann man 24 Monate pro Kind übertragen lassen (ich kenne den Stichtag auch nicht), also 6 Jahre Elternzeit nehmen bei Zwillingen.


    Allerdings kommt es auch darauf an, wie Du die ersten 18 Monate beantragt hast bzw was Dein Arbeitgeber dazu sagt.


    Ich hatte erst 24 Mon für Kind 1, dann 12 für Kind 2 und nun noch mal je 12 Mon, also bis zum 5.Geburtstag, da ich nur jeweils 12 Mon übertragen konnte

  • Hallo!


    Ich hatte das Thema auch vor Kurzem bei mir.
    Stichtag ist der 1.7.2015. Meine sind am 4.7.15 geboren. Ab da ist es so, dass man jeweils 24 Monate nach dem 3. Geburtstag nehmen kann. Also volle 6 Jahre.
    Vor dem Stichtag - da schließe ich mich den anderen an - verliert man ein Jahr. Also nur 5 Jahre Elternzeit.


    LG

  • wieso soll das erste Jahr für beide gelten?
    es sei denn, man stellt den Antrag falsch und schreibt rein "für meine Kinder nehme ich Elternzeit" o.ä.
    Im Gesetz steht für jedes Kind.
    Der Arbeitgeber muss der Übertragung aber zustimmen (oder hat sich das auch geändert?)