Naja,
Da steht ja was im BEEG zu drin.
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__19.html
Also wenn man zu Ende, der auch evtl verlängerten Elternzeit kündigt gilt eine besondere Kündigungsfrist.
Selber kundigen geht letztendlich nur mit der er Zustimmung des AG da es ja verbunden mir einer vorzeitigen Rückkehr aus der Elternzeit zusammenfällt. Aber es ist nicht davon auszugehen das ein AG eine AN basierte Kündigung in der Elternzeit nicht akzeptiert. Näheres §16BEEG
Kannst du nicht, falls du in einem Betrieb arbeitet für den das Kündigungsschutz Gesetz gilt, warten bis der AG nach dem Ende der Elternzeit Frist gemäß kündigt das wegen fehlende Sozialauswahl etc anfechten und eine Abfindung raus bekommen? Und dann in Ruhe suchen.
Gruß Sven
Wenn das