elternzeit nicht bestätigt - und jetzt?

  • hallo sm_girlwink


    ich sitz hier grad ziemlich ratlos _nullahnung_


    eigentlich wollte ich nach einem jahr elternzeit wieder ins alte büro zurück, mein chef hatte sich bisher auch nicht gegenteilig geäußert.


    jetzt warte ich schon seit wochen auf die bestätigung der elternzeit, die ich ja auch für den elterngeldantrag brauche. als ich vorhin dann schon wieder im büro anrufe und frage wo der zettel denn bitte bleibt erzählt mir meine kollegin, dass ein brief an mich raus ist, in dem mein chef "mir nahe legt, mir etwas anderes zu suchen". er muss nächsten sommer als notar aufhören und will auch als rechtsanwalt kürzer treten, was wohl bedeutet, dass es nicht mehr genug arbeit gibt.
    von den anderen beiden anwältinnen wird eine das büro verlassen, was die andere macht wusste meine kollegin noch nicht.


    meine sorge ist jetzt nicht unbedingt, dass ich dann arbeitslos bin/werde/was auch immer, sondern erstmal die frage, was jetzt mit der elternzeit ist??
    ich habe ja diese bestätigung nicht bekommen und wahrscheinlich werde ich sie auch nicht bekommen, weil mich mein chef ja dann danach noch 3 monate (??) beschäftigen müsste.
    bin ich dann jetzt überhaupt in elternzeit? wenn nicht, was dann?


    kann ich den elterngeldantrag jetzt trotzdem wegschicken bzw. was hat das für auswirkungen und an wen kann ich mich wenden und überhaupt _wswsw_


    _nullahnung_ _nullahnung_ _nullahnung_

  • danke dir !


    also reicht nur mein antrag auf elternzeit für den kündigungsschutz schon aus und ich bin auch ohne bestätigung in elternzeit?


    dann müsste ich mich ja eigentlich nur mit meinem chef einigen, wie wir das arbeitsverhältnis beenden...
    es geht mir nicht darum, eine kündigung zu verhindern, ich wollte die stelle sowieso bei gelegenheit wechseln, ich möchte nur sicher sein, dass ich für das jahr jetzt auch mein elterngeld bekomm ...

  • Ja genau so lese ich dass da. Die bestätigung ist ja nur eine FOrmsache für die Elterngeldstelle, damit die nicht jeden Arbeitgeber anrufen müssen, um nachzuprüfen ob es wirklich so ist wie man es im Antrag angibt.


    LG

  • ich lese richtig, dass du in einer anwaltskanzlei arbeitest? und die denken, die können dich für blöd verkaufen und dir direkt nach geburt der kinder kündigen?


    unfassbar.


    während des mutterschutzes würde ich dir nicht raten, dich auf ein auflösungsangebot einzulassen. solange muss dein arbeitgeber dein mutterschutzgeld aufstocken bekommen bis zur höhe des nettogehalts.

  • Das könnte auch anders gemeint sein, denn schließlich schreibt er, dass er dir nahe legt, etwas anderes zu suchen. Das ist zunächst ja mal keine Kündigung, sondern könnte auch nur ein ganz heißer Tipp sein, dass du dich ggf. früh genug nach was anderem umsehe kannst. So würde ich das Schreiben interpretieren.
    Ansonsten droht evtl. nach der Elternzeit zwar ne weitere Anstellung, die aber dann womöglich irgendwann doch seitens deines Chefs beendet wird.

  • Hey,


    Mir ist es ähnlich gegangen. Ich war grade in mutterschutz gegangen und dann hat die firma konkurs angemeldet. Sprich ich bin auch gekündigt worden wegen “geschäftsaufgabe“. Das ist so auch rechtens unter gewissen voraussetzungen. Sprich wenn die firma pleite geht. ABER, dass hat keinen einfluss auf deinen mutterschutz bzw. Die elternzeit oder das elterngeld. Dein elterngeld zahlt ja ohnehin der staat und nicht dein arbeitgeber. Nur die aufstockung im mutterschutz muss dein arbeitceber zahlen.


    Falls er sich wegen der anträge quer stellt gibt es hilfe. Ich hatte das mal rausgesucht, hab es dann aber zum glück nicht gebraucht. Am besten einfach mal bei google suchen oder lieb bei der elterngeldstelle nachfragen. Es gibt so ein formular dass du bzw. Dein arbeitgeber normalerweise ausfüllen und unterschreiben müsst. Dass wird dann an ne öffentliche stelle gefaxt und damit meldest du quasi deine schwangerschaft und ihr bestätigt gleichzeitig dass du unterrichtet wurdest was du in der ss nicht mehr machen darst. Das muss auch dein chef unterschreiben. Jedenfalls wenn er das nicht tut kannst du dich dort melden und dann treten die deinem chef auf die füsse. Sobald du das eingeschickt hast brauchst du den rest nicht mehr unbedingt.


    Falls dein chef natürlich einfach nicht zahlt ist das wieder was anderes.


    Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

  • danke für eure antworten sm_girlwink


    wenn ich meine kollegin richtig verstanden habe, ist es noch keine kündigung sondern eben wirklich der hinweis, dass es nächstes jahr wohl nicht weitergeht. ich habe das schreiben aber noch nicht bekommen. ich nehme aber an, dass ihm klar ist, dass er mich nicht sooo einfach los wird. eine andere kollegin ist eine woche bevor ich von der ss erfahren haben in mutterschutz gegangen, die haben sich auch geeinigt, da beide das arbeitsverhältnis nicht fortsetzen wollten.


    wegen der aufstockung vom mutterschutz mache ich mir gar keine gedanken, wir hatten noch nie probleme mit zahlungen im gegenteil - es gab sogar sehr großzügige geschenke zur geburt der zwillinge bzw. zu weihnachten schon.


    meint ihr ich kann den elterngeldantrag schon mal losschicken und dazu schreiben, dass da noch eine einigung aussteht oder so ähnlich? ich fürchte es wird noch eine weile dauern, bis ich irgendwas schriftlich hab und möchte echt nicht länger warten...

  • Hallo Nadine,


    ehrlich gesagt, versteh ich das irgendwie nicht _nullahnung_ . Dein Chef sollte als Anwalt doch wissen, dass du gesetzlichen Anspruch auf die Elternzeit hast (§15 BEEG)... Er hat doch eigentlich kein Recht, dir die Elternzeit zu verweigern... Oder seh ich das falsch?


    LG Steffi

  • Ich habe das Elterngeld einen Tag nach der Geburt beantragt (weil mein Mann auch im ersten Monat Elternzeit hatte und wir die Anträge zusammen abgegeben haben) und die Elternzeit erst ein paar Wochen später. War ja erst mal über drei Monate in Mutterschutz. Irgendwann hat die Elterngeldstelle dann noch um einen Nachweis gebeten, von wann bis wann ich Elternzeit habe. Die ganze Berechnung hatten sie aber da schon gemacht.


    Wenn ich das richtig sehe, bist du noch etwa zwei Monate im Mutterschutz, oder? Ich denke daher es ist egal: Du kannst den Elterngeldantrag abschicken und den Nachweis über die Elternzeit nachreichen oder du wartest erst mal den Brief deines Arbeitgebers ab und führst gegebenenfalls mal noch ein klärendes Gespräch mit ihm.

  • mein chef ist fachanwalt für erb- und steuerrecht und macht auch nichts anderes. von daher denke ich, dass er sich mit solchen dingen gar nicht auskennt, ohne ihm irgendwelche kenntnisse absprechen zu wollen, und es vielleicht nicht mehr für nötig erachtet hat, mir die bestätigung zu schicken. ich glaube nicht, dass dahinter eine böse absicht steckt.


    ihr habt recht, ich werde erstmal das schreiben abwarten und das ganze klären und dann gibts wahrscheinlich gar kein problem, davon abgesehen, dass man mit zwei kleinen kindern bestimmt schwerer was findet als ohne....


    ich hatte ja eigentlich im büro angerufen um meinen chef um ein beratungsgespräch bzgl. wohneigentum zu bitten und hab nur nebenbei nach der bestätigung gefragt und da erfahr ich dann sowas - jetzt ist das mit dem eigentum natürlich schon wieder erledigt und ich war erstmal so _wswsw_ _nullahnung_ _wswsw_


    wegen dem elterngeld hab ich einfach auch ein bisschen schiss, weil ich hier schon öfter von drei monaten bearbeitungszeit gehört habe und mein mutterschutz am 17.09. endet...


    sm_danke

  • Also Elterngeld und Elternzeit sind ja erst mal zwei paar Schuhe. Den Elternantrag solltest Du sofort abgeben mit den Unterlagen, die Du hast. Am besten persönlich vorher mit einer Ansprechperson telefonieren + Anschreiben mit Bezug auf das Telefonat. Im Anschreiben dann noch mal Dein aktuelles Problem bzgl. Elternzeit schildern. Schreib und sag ruhig auch dazu, dass es drängt und Du auf das Geld angewiesen bist.
    Ich bin selbständig und kann von daher Nichts sagen zur Elternzeit. Aber da ich selbständig war, brauchte ich das Elterngeld quasi auch so schnell wie möglich nach Geburt (eigentlich ab Geburt), weil die Krankenkasse sich seit der Zeit in der Angestellt normalerweise Mutterschutz haben nicht den Verdienstausfall mehr zahlte und ich also schon Wochen vor Geburt keinen Verdienstausfall mehr entschädigt bekam udn es Mutterschutz udn Mutterschutzgeld nur für Angestellte gibt. Geldtechnisch war es daher ein Glück, dass sie früher geholt werden mussten. Man hatte da großes Verständis bei der Elterngeldstelle und bei mir hat es nur 2 Wochen gedauert bis ich den VORLÄUFIGEN Elterngeldbescheid bekam und das Geld auf dem Konto war nach Geburt. Die Bescheide sind immer vorläufig. Nachbessern kann man immer noch (kann nur sein, dass man im ungünstigsten Fall ggf. Geld wieder zurückzahlen muss, wenn man selbständig ist). Ich habe den Antrag VOR Geburt abgegeben und konnte z.B. die Geburtsurkunden erst sehr viel später nachreichen, da wir im europäischen Ausland geheiratet hatten und alles über Berlin lief (3 Wochen vorher hatten sie das Gesetz geändert udn nun war es auf einmal so kompliziert) und das hat insgesamt 3 Monate gedauert bis ich die Geburtsurkunden hatte 8_h . Sie haben mir bei der Elterngeldstelle gesagt, dass es reicht, wenn sie die nachträglich bekommen. Die freundlichste, pragmatischste und schnellste Amtsstelle, die ich je erlebt habe. Eine sehr angenehme Abwechslung. sm_daumen
    _ot_ Leider dürften sie noch nicht mal ein Blümchen annehmen als Dankeschön (könnte als Bestechung im Amt ausgelegt werden - anders als Politiker, die ganz ruhigen Gewissens Honorare von Firmen für Auftritte kassieren ohne das Ihnen so etwas von Amts wegen unterstellt würde).

    _herzi_ _herzi_ eineiige Zwillingsmädels, geb. im Dezember 2009
    Sie werden die Welt verändern - unsere haben sie schon auf den Kopf gestellt!


    "Leben, einzeln und frei wie ein Baum und geschwisterlich wie ein Wald. Das ist unsere Sehnsucht" - Nazim Hikmet